Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sandstrahltechnik – Marinus Schneebichler
Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sandstrahltechnik – Marinus Schneebichler, Neubeuern (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.
Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb Deutschlands erbracht.

2. Leistungen und Angebot

Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Sandstrahlen und Oberflächenbehandlung an.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot anfordert und dieses anschließend schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Whatsapp, SMS) bestätigt.
Mit der Angebotsannahme erkennt der Kunde diese AGB an.

4. Rücktritt nach Angebotszusage

Erfolgt nach Angebotszusage ein Rücktritt durch den Kunden, berechnen wir 20 % des vereinbarten Auftragswerts als pauschalen Schadensersatz.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Anzahlung

Je nach Auftragswert kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart und im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

6. Preise und Zahlung

Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (bei Privatkunden) bzw. netto (bei gewerblichen Kunden).
Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Gewährleistung

Es gelten ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen.

8. Haftung

Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Rosenheim – zuständig für den Sitz des Auftragnehmers in Neubeuern.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

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